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Seit über 70 Jahren Spezialisten im Bereich pneumatische Längenmesstechnik

Allgemeine Einkaufsbedingungen.

Nachfolgend die aktuellen Einkaufsbedingungen der Firma Stotz. Stand Juli 2023.

I. Geltungsbereich

1.Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der STOTZ Feinmesstechnik GmbH und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die die STOTZ Feinmesstechnik GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die STOTZ Feinmesstechnik GmbH die Lieferung des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der STOTZ Feinmesstechnik GmbH und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und den Angeboten der STOTZ Feinmesstechnik GmbH schriftlich niedergelegt.

2. Angebot, Vertragsschluss, Muster, Ersatzteile

1. An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist die STOTZ Feinmesstechnik GmbH zwei Wochen gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber der STOTZ Feinmesstechnik GmbH annehmen.

2. Muster und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum von der STOTZ Feinmesstechnik GmbH , die sich alle Urheberrechte vorbehält. Nimmt der Verkäufer die Angebote nicht innerhalb der Frist gemäß Abs. 1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich an die STOTZ Feinmesstechnik GmbH zurückzusenden.

3. Ersatzteile müssen 10 Jahre nach der letzten Bestellung lieferbar sein.

3. Zahlungen und Eigentumsvorbehalt

1. Der von der STOTZ Feinmesstechnik GmbH in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die von der STOTZ Feinmesstechnik GmbH angegebene Bestellnummer auszuweisen.

2. Die STOTZ Feinmesstechnik GmbH zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb von 14 Werktagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Verkäufer und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Werktagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Verkäufer und Rechnungserhalt mit 2 % Skonto, oder innerhalb von 60 Werktagen netto.

3. Bei Verhinderungen wie z.B. höherer Gewalt, Streik, Aussperrungen oder vergleichbaren Situationen verlängert sich die Abnahme- und Zahlungsfrist um die Zeit der Verhinderung.

4. Der STOTZ Feinmesstechnik GmbH stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Die STOTZ Feinmesstechnik GmbH ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die STOTZ Feinmesstechnik GmbH, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

5. Dem Verkäufer steht nur der einfache Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) zu.

4. Lieferfrist

1. Die von der STOTZ Feinmesstechnik GmbH in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich.

2. Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen der STOTZ Feinmesstechnik GmbH die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht die STOTZ Feinmesstechnik GmbH Schadensersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

5. Gewährleistung/Haftung

1. Die STOTZ Feinmesstechnik GmbH ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von offen zutage liegenden Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware von der STOTZ Feinmesstechnik GmbH abgesendet wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die Rüge von Mängeln, die erst bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung zutage treten, ist rechtzeitig, wenn die STOTZ Feinmesstechnik GmbH diese innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung absendet und diese dem Verkäufer anschließend zugeht.
Die Rüge verdeckte Mängel ist rechtzeitig, wenn sie 2 Wochen nach ihrer Entdeckung abgesendet wird und dem Verkäufer anschließend zugeht.

2. Der STOTZ Feinmesstechnik GmbH stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer im gesetzlichen Umfang. Die STOTZ Feinmesstechnik GmbH ist bei Gefahr im Verzug oder im Falle hoher Eilbedürftigkeit berechtigt, die Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen. Es gilt die gesetzliche Verjährung für Gewährleistungsansprüche. Eine Verkürzung dieser Verjährung kann nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung der STOTZ Feinmesstechnik GmbH erfolgen.

6. Maße, Gewichte, Lieferung

1. Für die Einhaltung gelten die DIN-Normen. Im Übrigen geben wir Maße und Gewichte in den Bestellungen und Auftragsbestätigungen nach bestem Wissen an.

2. Liefermengen, die bis zu 1% des bestellten Gesamtlieferumfangs abweichen, sind kein Mangel i.S.d. § 434 BGB.

3. Die Lieferung hat mit einer ausführlichen Dokumentation zu erfolgen.

4. Sollten vor der Lieferung technische Neuerungen, Verbesserungen oder sonstige Änderungen auftreten, so ist die STOTZ Feinmesstechnik GmbH darüber vorab schriftlich unter Darstellung der Unterschiede zu informieren. Die Stotz Feinmesstechnik GmbH behält sich vor, technische Neuerungen, Verbesserungen oder sonstige Änderungen abzulehnen; Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

5. Teillieferungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung STOTZ Feinmesstechnik GmbH.

7. Haftung des Verkäufers/Versicherungsschutz

1. Wird die STOTZ Feinmesstechnik GmbH auf Grund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer der STOTZ Feinmesstechnik GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat.

2. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer für die Ware angemessene Deckungssumme von mindestens 3.000.000,– EUR pro Personen- /Sachschaden abzuschließen und aufrecht zu halten (die Fixierung der Deckungssumme ist von dem jeweiligen Produkt abhängig und individuell festzulegen). Weitergehende gesetzliche Ansprüche der STOTZ Feinmesstechnik GmbH bleiben hiervon unberührt.

3. Wird die STOTZ Feinmesstechnik GmbH in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein gesetzliches Schutzrecht eines Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, STOTZ Feinmesstechnik GmbH auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die STOTZ Feinmesstechnik GmbH im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstanden sind. Die STOTZ Feinmesstechnik GmbH ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers die Ansprüche des Dritten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser Ansprüche abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt drei Jahre, gerechnet ab Kenntnis von der Inanspruchnahme durch den Dritten, spätestens jedoch nach 10 Jahren ab Ablieferung der Sache.

8. Schlussbestimmungen

1. Die STOTZ Feinmesstechnik GmbH ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Verkäufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Alle personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weiter gegeben.

2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Der Verkäufer trägt die Transportgefahr. Dies gilt auch, wenn die STOTZ Feinmesstechnik GmbH die Kosten des Transportes der gekauften Sache übernimmt. In einem Transport-Schadensfall überträgt die STOTZ Feinmesstechnik GmbH die ihr zustehenden Rechte (§ 425 HGB) gegenüber dem Frachtführer an den Verkäufer.

3. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und der STOTZ Feinmesstechnik GmbH findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

4. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart, sofern der Verkäufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckverpflichtungen sowie für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art. Die STOTZ Feinmesstechnik GmbH ist jedoch berechtigt, am Sitz des Verkäufers Klage zu erheben.

5. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.